Historisches

Geschichte

Ein historischer Überblick über SPD-Frauen und Politik für Frauen von 1873 bis heute!

1873 Frauen ist die Mitgliedschaft in politischen Vereinigungen untersagt. Trotzdem gründen 22 Münchnerinnen unter Umgehung des Verbots den sozialdemokratischen Arbeiterinnen-Bildungs-Verein. Drei Monate nach der Gründung wird der Verein von der Polizei verboten.

1878 Erlass des Reichsgesetzes gegen die „gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“

1885 Ein Vortrag der sozialistischen Frauenrechtlerin Gertrud Guillaume-Schack in München wird von den Behörden verboten. Der SPD-Abgeordnete August Bebel beantragt im Reichstag das Wahlrecht für Frauen

1908 Das Reichsvereinsgesetz gesteht auch Frauen das politische Organisations- und Versammlungsrecht zu. Luise Zietz wird als erste Frau in den SPD-Vorstand gewählt

1918 Einführung des Frauenwahlrechts in Bayern unter der Regierung von Ministerpräsident Kurt Eisner. Die Weimarer Verfassung garantiert die Gleichstellung von Mann und Frau.

1919 Bei der Reichstagswahl am 19. Januar 1919 dürfen Frauen erstmals an der Wahl zu einem deutschen Parlament teilnehmen. 1933 Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wird die SPD verboten. Die Fraktionen im Reichstag, in den Landtagen und Rathäusern werden zur Auflösung gezwungen, zahlreiche Mitglieder werden verhaftet, einige können ins Ausland fliehen Parteimitglieder setzen als Teil der Widerstandsbewegung die Arbeit im Untergrund fort, darunter die Gewerkschafterinnen Lotte Branz und Maria Reisinger

1946 Wiedergründung der SPD nach der Befreiung und dem Ende der Nazidiktatur. Die Münchner SPD wählt zwei Frauen in den 9-köpfigen Vorstand und setzt eine Frauenkommission ein, Vorsitzende wird Elisabeth Käser

1948/49 der Parlamentarische Rat nimmt seine Arbeit auf und erarbeitet eine Verfassung für die drei Westzonen. Die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert beantragt die Aufnahme des Satzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in den Verfassungstext. Er wird als Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen.

1959 Verabschiedung des Programms von Bad Godesberg mit dem Grundsatz: „Die Gleichberechtigung der Frau muss rechtlich, sozial und wirtschaftlich verwirklicht werden“

1965 Mit Gesundheitsministerin Käte Strobel leitet erstmals eine SPD-Frau ein Bundesministerium. Sie ist die einzige Frau im Kabinett

1972 Die SPD-FDP Koalition nimmt umfassende Reformen zur Gleichstellung der Frau vor, darunter die rechtliche Gleichstellung von ledigen und verheirateten Müttern. Ab 1976 muss eine verheiratete Frau ihren Arbeitsvertrag nicht mehr von ihrem Mann genehmigen lassen.

1973 Gründung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF)

1978 Stadtratswahl in München. Elf von 31 Fraktionsmitgliedern der SPD sind Frauen – damit hat die SPD den höchsten Frauenanteil aller Rathausfraktionen

1985 Der Münchner Stadtrat beschließt gegen die Stimmen der CSU die Einrichtung einer Frauengleichstellungsstelle, der ersten kommunalen Gleichstellungsstelle in Bayern. Die Leitung übernimmt Friedel Schreyögg (SPD)

1988 Der SPD-Bundesparteitag beschließt die Aufnahme der Geschlechter-Quote in die Satzung der Partei. 40% aller Positionen in Vorständen und auf Wahllisten stehen weiblichen Kandidaten zu.

1993 Der Münchner Stadtrat wählt Dr. Gertraud Burkert zur ersten SPD-Bürgermeisterin und mit Elisabeth Weiß-Söllner die erste Referentin der SPD zur Stadtschulrätin

1994 Renate Schmidt zieht als erste Spitzenkandidatin der Bayern-SPD in den Landtagswahlkampf. Die Landeshauptstadt München verleiht erstmals den Anita-Augspurg-Preis. Der Preis ist nach der Münchner Frauenrechtlerin benannt und wird jedes Jahr an Initiativen, Organisationen, Einzelpersonen oder Betriebe verliehen, die sich für die Gleichstellung von Frauen in München engagieren.

1998 Nach 16 Jahren Opposition übernimmt die SPD gemeinsam mit Bündnis90/die Grünen wieder Regierungsverantwortung. Fünf von 13 Mitgliedern im Kabinett von Bundeskanzler Schröder sind Frauen.

2000 Einführung der Elternzeit, Erlass des Gleichstellungsgesetzes für die Bundesverwaltung

2001 Erlass des Gewaltschutzgesetzes

2002 Nach der Bundestagswahl im September löst Renate Schmidt Christine Bergmann als Frauenministerin ab.

2005 Nach der vorgezogenen Bundestagswahl geht die SPD eine Koalition mit CDU/CSU ein. Angela Merkel wird die erste Bundeskanzlerin, das Frauenressort geht an die CDU

2006 Christine Strobl tritt die Nachfolge von Dr. Gertraud Burkert als Münchner Bürgermeisterin an. Die SPD verabschiedet in der Großen Koalition das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

2007 Einführung des Elterngeldes

2012 Die Union-FDP-Mehrheit im Deutschen Bundestag lehnt den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion auf ein Entgeldgleichheitsgesetz ab. Die Abstimmung findet am 8.März, dem Weltfrauentag statt.

2013 Union und FPD stimmen im Bundestag gegen die Gesetzesinitiative des Bundesrats, eine 40%-Frauenquote für die Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter Unternehmen.

2016 Dank des großen Einsatzes von Ministerin Manuela Schwesig (SPD) gilt die fixe Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in etwa 100 großen Unternehmen. Etwa 3500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen zu setzen. Und auch für den öffentlichen Dienst gilt für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze.

Ebenfalls 2016 wird mit Justizminister Heiko Maas (SPD) der Grundsatz "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht verankert! Künftig macht sich nicht mehr nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es droht auch Tätern bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, die sich über den "erkennbaren Willen einer anderen Person" hinwegsetzen. Das heißt: Das Opfer muss sich nicht mehr wehren, damit eine Vergewaltigung auch vor Gericht als solche gewertet wird. Es reicht, wenn widersprochen oder anderweitig deutlich gemacht wird, dass sexuelle Handlungen unerwünscht sind. Teil des Gesetzes ist auch die Einführung des sogenannten "Grapschparagraphen". Das unerwünschte Berühren etwa an Brust oder Po wird künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.